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Welchen medienpolitischen Ort hat Freier Gesellschaftsfunk in der Rundfunklandschaft der BRD?

QUERFUNK versteht sich als Modellprojekt eines Freien Gesellschaftsfunks und damit einer Organisationsform von Öffentlichkeit im Sinne eines durchschaubaren und parteinehmenden Raums zur Herstellung von Bewegungspunkten.
Ein äußeres Merkmal eines solchen Rundfunkmodells ist seine Finanzierung durch Fördermitgliedschaften seitens der Hörerinnen und Hörer, die das Radio sozusagen abonnieren. Kommerzielle Werbung ist im Freien Gesellschaftsfunk ausgeschlossen.
Der Begriff der Öffentlichkeit, der dem Freien Gesellschaftsfunk zugrundeliegt, ist der einer lokal orientierten und organisierten Öffentlichkeit; zugleich versteht sich das Projekt als Teil einer überregionalen und internationalen Vernetzung lokaler Radioprojekte. Daher ist QUERFUNK auch Mitglied im Bundesverband Freier Radios (BFR) und strebt eine Mitgliedschaft in der AMARC (Association Mondiale des Radios Communautaires) an. Freier Gesellschaftsfunk stellt in der BRD eine vor Mitte der 80er Jahre nicht gekannte Organisationsform von Öffentlichkeit dar, die die Logik des Dualen Systems der Rundfunkordnung von öffentlich-rechtlichem und privat-kommerziellem Rundfunk hinter sich läßt.
Auf den ersten Blick hat Freier Gesellschaftsfunk Gemeinsamkeiten mit beiden: Mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zunächst einmal die Vorstellung eines Öffentlichen, das nicht im Dienste des Verwertungsinteresses des Kapitals (genauer: einer Fraktion desselben) steht und folglich - zumindest der Möglichkeit nach - frei, das heißt unabhängig von einem solchen Interesse, wirksam wird.
Mit dem Privatfunk hat Freier Gesellschaftsfunk das Merkmal gemeinsam, daß eine Gruppe von Personen als Privatleute, also nicht Beamte oder Mandatsträger, die durch den Staat oder die diesen tragenden Parteien legitimiert werden, über das Medium verfügt.
Keineswegs ist Freier Gesellschaftsfunk aber einfach eine Mischform der beiden Rundfunkformen des Dualen Systems; er überschreitet diese Ordnung hin zu einer neuen, wenn auch vorerst nur begrenzt wirksamen Organisationsform, durch die das Duale gewissermaßen ein Triadisches Rundfunksystem wird.
Während beim privat-kommerziellen Rundfunk mit "privat" lediglich privatwirtschaftlich gemeint ist, was im Verlaufe der offenen und verdeckten Konzentrationsprozesse der letzten zehn Jahre auf Konzernfunk hinausgelaufen ist, besteht die Privatheit des Freien Gesellschaftsfunks tatsächlich in der Souveränität von Individuen - und zwar tatsächlich Privatpersonen, nicht Unternehmen -, die sich zum Zweck des gemeinsamen Radiomachens zusammenschließen.
Während beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit "öffentlich" lediglich die Kontrolle durch Mandatsträger (vereinzelt auch Mandatsträgerinnen) gemeint ist, die durch die den Staat tragenden Parteien ausgewählt werden, ist die Produktionsweise dieser riesigen Staatsbetriebe alles andere als öffentlich. Demgegenüber bedeutet die Öffentlichkeit des Freien Gesellschaftsfunks Durchsichtigkeit und Durchdringbarkeit auf allen Ebenen des Projekts von Selbstorganisation und Programmproduktion.
Öffentlichkeit wird hier nicht von oben nach unten, sondern von unten nach oben definiert und damit vom Kopf auf die Füße gestellt.

Bei dem in der BRD nun seit über einem Jahrzehnt bestehenden "Dualen Rundfunksystem" handelt es sich nun nicht um eine auf Dauer angelegte "Gewaltenteilung" zwischen privatwirtschaftlichem und öffentlichem Sektor, auch wenn der Begriff des Dualen Systems vielleicht so klingt. Es handelt sich vielmehr um eine höchst instabile und "destruktive Übergangsphase vom öffentlichen Monopol zur kommerziellen Hegemonie", so der Politikwissenschaftler Hans J. Kleinstäuber (text intern 7.1.1994).
Wie in Ländern zu beobachten ist, die schon länger mit dem Dualen System gesegnet sind (Kanada und Australien seit etwa 30 Jahren), bricht die angenommene Harmonie dieses tatsächlich höchst ungleichen Wettbewerbs mit der Zeit in sich zusammen. In den genannten beiden Ländern erreicht der öffentlich-rechtliche Rundfunk bereits nur noch zehn bis zwanzig Prozent der Bevölkerung, was die Legitimation seiner Gebührenfinanzierung existenziell untergräbt: Gegen eine Einrichtung, die "nur eine Minderheit" interessiert, für die aber "alle" zahlen sollen, läßt sich gut Stimmung machen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist damit vom "good will" der Politiker abhängig: Wenn überhaupt, kann er nur bis zur Bedeutungslosigkeit gezähmt überleben, was andersherum, nämlich vom Inhaltlichen her, seine Legitimation in Frage stellt.
Demgegenüber strotzt der privat-kommerzielle Rundfunk vor Selbstbewußtsein. Er finanziert sich nämlich über die unsichtbare Rundfunkgebühr, die die Verbraucher und Verbraucherinnen - ungefragt - an der Ladenkasse für Konsumgüter zahlen, deren Preis unter anderem auch die nicht unerheblichen Werbungskosten enthält. Aus der Unsichtbarkeit dieser privaten Rundfunkabgabe bezieht der privat-kommerzielle Rundfunk einen Gutteil seiner Legitimation - denn anscheinend "kostet er uns ja nichts". Diese Legitimation geht dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in gleichem Maße verloren.
Diese Lage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die ihm durch die Einführung des Dualen Rundfunksystems als unausweichliche Hypothek mit auf den Weg gegeben wurde, liefert den medienpolitischen Hintergrund für die Notwendigkeit Freien Gesellschaftsfunks.
Sei es, daß der öffentlich-rechtliche Rundfunk eines Tages tatsächlich privatisiert wird, wie das zum Beispiel die FDP derzeit fordert: Dann wird Freier Gesellschaftsfunk die einzige Alternative zum privat-kommerziellen Rundfunk sein; oder sei es, daß der öffentlich-rechtliche Rundfunk die Abwehrschlacht gegen die kommerzielle Hegemonie noch Jahrzehnte bei immer weitergehender Anpassung fortführt - dann wird Freier Gesellschaftsfunk vielleicht auch durch das modellhafte Aufzeigen einer möglichen Alternative "die MitarbeiterInnen in den Anstalten unterstützen, die sich den aufrechten Gang bewahrt haben." (Freiburger Erklärung der Freien Radios von 1981).