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QUERFUNK 104,8 MHz
Freies Radio Karlsruhe |
Lesebuch
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Bei dem in der BRD nun seit über einem Jahrzehnt bestehenden "Dualen Rundfunksystem"
handelt es sich nun nicht um eine auf Dauer angelegte "Gewaltenteilung" zwischen
privatwirtschaftlichem und öffentlichem Sektor, auch wenn der Begriff des Dualen Systems
vielleicht so klingt. Es handelt sich vielmehr um eine höchst instabile und "destruktive
Übergangsphase vom öffentlichen Monopol zur kommerziellen Hegemonie", so der
Politikwissenschaftler Hans J. Kleinstäuber (text intern 7.1.1994).
Welchen medienpolitischen Ort
hat Freier Gesellschaftsfunk
in der Rundfunklandschaft der BRD?
QUERFUNK versteht sich als Modellprojekt eines Freien Gesellschaftsfunks und damit einer
Organisationsform von Öffentlichkeit im Sinne eines durchschaubaren und parteinehmenden
Raums zur Herstellung von Bewegungspunkten.
Ein äußeres Merkmal eines solchen Rundfunkmodells ist seine Finanzierung durch
Fördermitgliedschaften seitens der Hörerinnen und Hörer, die das Radio sozusagen abonnieren.
Kommerzielle Werbung ist im Freien Gesellschaftsfunk ausgeschlossen.
Der Begriff der Öffentlichkeit, der dem Freien Gesellschaftsfunk zugrundeliegt, ist der einer
lokal orientierten und organisierten Öffentlichkeit; zugleich versteht sich das Projekt als Teil
einer überregionalen und internationalen Vernetzung lokaler Radioprojekte. Daher ist
QUERFUNK auch Mitglied im Bundesverband Freier Radios (BFR) und strebt eine
Mitgliedschaft in der AMARC (Association Mondiale des Radios Communautaires) an.
Freier Gesellschaftsfunk stellt in der BRD eine vor Mitte der 80er Jahre nicht gekannte
Organisationsform von Öffentlichkeit dar, die die Logik des Dualen Systems der
Rundfunkordnung von öffentlich-rechtlichem und privat-kommerziellem Rundfunk hinter sich
läßt.
Auf den ersten Blick hat Freier Gesellschaftsfunk Gemeinsamkeiten mit beiden: Mit dem
öffentlich-rechtlichen Rundfunk zunächst einmal die Vorstellung eines Öffentlichen, das nicht
im Dienste des Verwertungsinteresses des Kapitals (genauer: einer Fraktion desselben) steht
und folglich - zumindest der Möglichkeit nach - frei, das heißt unabhängig von einem solchen
Interesse, wirksam wird.
Mit dem Privatfunk hat Freier Gesellschaftsfunk das Merkmal gemeinsam, daß eine Gruppe
von Personen als Privatleute, also nicht Beamte oder Mandatsträger, die durch den Staat oder
die diesen tragenden Parteien legitimiert werden, über das Medium verfügt.
Keineswegs ist Freier Gesellschaftsfunk aber einfach eine Mischform der beiden
Rundfunkformen des Dualen Systems; er überschreitet diese Ordnung hin zu einer neuen, wenn
auch vorerst nur begrenzt wirksamen Organisationsform, durch die das Duale gewissermaßen
ein Triadisches Rundfunksystem wird.
Während beim privat-kommerziellen Rundfunk mit "privat" lediglich privatwirtschaftlich
gemeint ist, was im Verlaufe der offenen und verdeckten Konzentrationsprozesse der letzten
zehn Jahre auf Konzernfunk hinausgelaufen ist, besteht die Privatheit des Freien
Gesellschaftsfunks tatsächlich in der Souveränität von Individuen - und zwar tatsächlich
Privatpersonen, nicht Unternehmen -, die sich zum Zweck des gemeinsamen Radiomachens
zusammenschließen.
Während beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit "öffentlich" lediglich die Kontrolle durch
Mandatsträger (vereinzelt auch Mandatsträgerinnen) gemeint ist, die durch die den Staat
tragenden Parteien ausgewählt werden, ist die Produktionsweise dieser riesigen Staatsbetriebe
alles andere als öffentlich. Demgegenüber bedeutet die Öffentlichkeit des Freien
Gesellschaftsfunks Durchsichtigkeit und Durchdringbarkeit auf allen Ebenen des Projekts von
Selbstorganisation und Programmproduktion.
Öffentlichkeit wird hier nicht von oben nach unten, sondern von unten nach oben definiert und
damit vom Kopf auf die Füße gestellt.
Wie in Ländern zu beobachten ist, die schon länger mit dem Dualen System gesegnet sind
(Kanada und Australien seit etwa 30 Jahren), bricht die angenommene Harmonie dieses
tatsächlich höchst ungleichen Wettbewerbs mit der Zeit in sich zusammen. In den genannten
beiden Ländern erreicht der öffentlich-rechtliche Rundfunk bereits nur noch zehn bis zwanzig
Prozent der Bevölkerung, was die Legitimation seiner Gebührenfinanzierung existenziell
untergräbt: Gegen eine Einrichtung, die "nur eine Minderheit" interessiert, für die aber "alle"
zahlen sollen, läßt sich gut Stimmung machen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist damit
vom "good will" der Politiker abhängig: Wenn überhaupt, kann er nur bis zur
Bedeutungslosigkeit gezähmt überleben, was andersherum, nämlich vom Inhaltlichen her, seine
Legitimation in Frage stellt.
Demgegenüber strotzt der privat-kommerzielle Rundfunk vor Selbstbewußtsein. Er finanziert
sich nämlich über die unsichtbare Rundfunkgebühr, die die Verbraucher und Verbraucherinnen
- ungefragt - an der Ladenkasse für Konsumgüter zahlen, deren Preis unter anderem auch die
nicht unerheblichen Werbungskosten enthält. Aus der Unsichtbarkeit dieser privaten
Rundfunkabgabe bezieht der privat-kommerzielle Rundfunk einen Gutteil seiner Legitimation -
denn anscheinend "kostet er uns ja nichts". Diese Legitimation geht dem öffentlich-rechtlichen
Rundfunk in gleichem Maße verloren.
Diese Lage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die ihm durch die Einführung des Dualen
Rundfunksystems als unausweichliche Hypothek mit auf den Weg gegeben wurde, liefert den
medienpolitischen Hintergrund für die Notwendigkeit Freien Gesellschaftsfunks.
Sei es, daß der öffentlich-rechtliche Rundfunk eines Tages tatsächlich privatisiert wird, wie das
zum Beispiel die FDP derzeit fordert: Dann wird Freier Gesellschaftsfunk die einzige
Alternative zum privat-kommerziellen Rundfunk sein; oder sei es, daß der öffentlich-rechtliche
Rundfunk die Abwehrschlacht gegen die kommerzielle Hegemonie noch Jahrzehnte bei immer
weitergehender Anpassung fortführt - dann wird Freier Gesellschaftsfunk vielleicht auch durch
das modellhafte Aufzeigen einer möglichen Alternative "die MitarbeiterInnen in den Anstalten
unterstützen, die sich den aufrechten Gang bewahrt haben." (Freiburger Erklärung der Freien
Radios von 1981).